Berufsethik
Polizeibeamtinnen und -beamte haben besondere Pflichten, damit das Grundgesetz in unserem Land eingehalten wird. Sie benötigen dafür ein besonders geschultes Bewußtsein für grundlegende ethische Fragen im Umgang mit Gewalt, Recht und Ordnung.
Polizeibeamtinnen und -beamte leisten den Treueeid gegenüber unserem demokratischen Staat und versprechen: „“Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, Verfassung und Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde.“
Der Eid kann auch mit der Beteuerung „So wahr mir Gott helfe!“ geleistet werden. Der Gottesbezug betont, dass wesentliche Grundregeln des Grundgesetzes nicht verhandelbar sind, wie z.B. die Würde des Menschen und die daraus wachsenden Menschenrechte
Mit diesem Versprechen und dem verliehenen Auftrag geraten Polizistinnen und Polizisten „zwischen die Fronten“ um Recht zu schützen oder durchzusetzen. Für diese Grenzlagen braucht es eine ethische Vorbereitung.
Polizei und Kirche sind politisch neutral und ergreifen immer Partei für jene, die Schutz und Hilfe brauchen und deren Grundrechte gefährdet sind.
